Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Wir praktizieren Null-Toleranz gegen Diskriminierung, sexuelle Belästigung, verbale oder andersartige Beeinträchtigungen und persönliche Abwertungen aller Art. Wir stellen durch interne Regelungen sicher, dass Respekt und Fairness gelten. Falls erforderlich zeigen wir die gelbe, gelb-rote oder rote Karte. Wenn Aufklärung und Warnung nicht helfen bleibt nur der Platzverweis.

Wenn Sie einen möglichen Verstoß feststellen bitten wir dringend um Hinweise! Gemeint sind Verletzungen der Arbeitsbedingungen oder der Menschenrechte wie:

  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße
Unterschlagung und Vermögensschutz →
Betrugshandlungen, Diebstahl und Unterschlagungen schaden nicht nur dem Unternehmen,  sondern auch der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten. Wir gehen deshalb präventiv hiergegen vor und stellen sicher, dass unsere internen Richtlinien zur Vermeidung von Betrug und Diebstahl im täglichen Handeln beachtet werden. Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens.

Falls Sie dennoch einen möglichen Verstoß festgestellt haben geben Sie uns bitte einen Hinweis. Dies könnten sein:
 
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung
Verdacht auf Fehlverhalten (§ 197a SGB V) z.B. Abrechnungsbetrug →
Abrechnungsbetrug und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung jedes Jahr Millionenschäden zu. Wenn Sie einen Verdacht auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben können Sie uns hier Hinweise geben.

Wir gehen allen Hinweisen und Sachverhalten nach, die auf „Unregelmäßigkeiten“ bzw. „rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln“ im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hindeuten. 

Ergibt die Prüfung, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestehen könnte, schalten wir die Staatsanwaltschaft ein.

Falls Sie einen Verdacht auf ein solches Fehlverhalten haben geben Sie uns bitte einen Hinweis. Typische Anzeichen für ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen sind z.B.:
 
·         Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen („Luftleistungen“/Luftrezepte“)
·         Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen
·         Rezept- und/oder Verordnungsfälschung
·         Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten aus eigenwirtschaftlichen Gründen
·         Zuweisung von Patienten gegen Entgelt
·         Missbrauch von Krankenversichertenkarten
·         und vieles mehr


Auch wenn Sie unsicher sind melden Sie uns Ihren Verdacht. Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung, dass nicht hinter jedem Hinweis auch ein betrügerisches Vorgehen steckt und sichern Ihnen eine objektive Aufklärung zu. 


Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen →
Der Schutz der uns anvertrauten Daten hat für uns höchsten Stellenwert. Das Einhalten aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist die Basis des Vertrauens unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitenden. Wir behandeln personenbezogene Daten, Sozial- und Gesundheitsdaten streng vertraulich und sorgfältig.

Falls Sie dennoch einen möglichen Verstoß festgestellt haben, geben Sie uns bitte einen Hinweis. Denkbare Verstöße sind:

  • die Offenlegung personenbezogener Daten/Sozialdaten gegenüber unberechtigten Personen oder Stellen (z.B. persönlich mitgeteilt am Telefon, per Mail oder per Post etc. übermittelt)
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten 
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Verstöße gegen Schutzziele der Informationssicherheit →
Der Schutz der uns anvertrauten Daten hat für uns höchsten Stellenwert. Die Organisation und Kontrolle der optimalen Informationssicherheit ist die Basis des Vertrauens unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitenden. Wir sichern Sozial- und Gesundheitsdaten bestmöglich vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch.

Falls Sie dennoch einen möglichen Verstoß festgestellt haben geben Sie uns bitte einen Hinweis. Dies betrifft nicht nur das Unternehmen VIACTIV Krankenkasse sondern auch seine Partner am Gesundheitsmarkt. Denkbare Verstöße sind:

  • Ausnutzung von Schwachstellen in den technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens
  • Unautorisiertes Ändern, Löschen oder Einfügen von Daten  
  • Unberechtigte Offenlegung schützenswerter Informationen
  • Missbrauch von Zugriffsberechtigungen
  • Nichteinhaltung von Gesetzen, Richtlinien oder unternehmensinternen Vorgaben (Compliance)
Verstöße gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor. 

Mögliche Hinweise können die VIACTIV Krankenkasse selbst, aber auch die Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherungen auf dem GKV-Markt betreffen, also Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Medizinproduktlieferanten, Krankenhäuser und Krankentransportunternehmen. Insbesondere an der Schnittstelle zwischen Vertragsarzt und weiteren Behandlern (z.B. Heilmittelerbringer) kann es Fehlanreize geben, so dass Patienten gelenkt werden. 

Spätestens wenn die freie Wahlmöglichkeit des Patienten zur weiteren Versorgung mit Heilmitteln (wie Physiotherapie), Hilfsmitteln (z.B. Rollator, Pflegehilfsmittel) oder Arzneimitteln (z.B. besonders teure Medikamente wie Hormonpräparate, biosimilars) eingeschränkt wird ist auch das Wettbewerbsrecht unzulässig eingeschränkt. Ggf. liegt dann auch Fehlverhalten im Gesundheitswesen vor.

Wenn Sie uns Hinweise über mögliche Interessenskonflikte geben wollen sind Sie hier in der passenden Kategorie!
Interessenkonflikte →
Bereits der Verdacht einer unzulässigen Interessensvermischung kann den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Eine solche Situationen liegt z.B. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeitenden im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und Entscheidungen beeinflussen oder die Gefahr besteht.

Wir stellen deshalb sicher, dass unsere Entscheidungen und unser Handeln stets im Einklang mit den Interessen unserer Kunden und des Unternehmens VIACTIV Krankenkasse steht. Interessenskonflikte vermeiden wir.

Wenn Sie uns Hinweise über mögliche Interessenskonflikte geben wollen sind Sie hier in der passenden Kategorie!  Beispiele:

  • die persönlichen Interessen eines Mitarbeitenden stehen im Widerspruch zu den Interessen der VIACTIV Krankenkasse
  • die Bevorteilung von Freunden und Bekannten
  • Vorteilsnahme durch die Verwendung von internen Informationen


Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist vor allem der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc. 

Wenn Sie uns Hinweise über mögliche Interessenskonflikte geben wollen sind Sie hier in der passenden Kategorie!
Sonstiges →
Hier können Sie Hinweise eingeben, die in keine der vorgegebenen Kategorien passen.