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Verdacht auf Fehlverhalten (§ 197a SGB V) z.B. Abrechnungsbetrug
Abrechnungsbetrug und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung jedes Jahr Millionenschäden zu. Wenn Sie einen Verdacht auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben können Sie uns hier Hinweise geben.

Wir gehen allen Hinweisen und Sachverhalten nach, die auf „Unregelmäßigkeiten“ bzw. „rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln“ im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hindeuten. 

Ergibt die Prüfung, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestehen könnte, schalten wir die Staatsanwaltschaft ein.

Falls Sie einen Verdacht auf ein solches Fehlverhalten haben geben Sie uns bitte einen Hinweis. Typische Anzeichen für ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen sind z.B.:
 
·         Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen („Luftleistungen“/Luftrezepte“)
·         Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen
·         Rezept- und/oder Verordnungsfälschung
·         Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten aus eigenwirtschaftlichen Gründen
·         Zuweisung von Patienten gegen Entgelt
·         Missbrauch von Krankenversichertenkarten
·         und vieles mehr


Auch wenn Sie unsicher sind melden Sie uns Ihren Verdacht. Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung, dass nicht hinter jedem Hinweis auch ein betrügerisches Vorgehen steckt und sichern Ihnen eine objektive Aufklärung zu. 


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Sie bekommen in jedem Fall nach Abgabe Ihres Hinweises automatisch generierte Zugangsdaten angezeigt, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten und den Fortschritt der Bearbeitung einzusehen.

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Ihr Hinweis wird an folgende Personen übermittelt

RH
Ralf Herrenbrück
Meldestellenbeauftragter der VIACTIV Krankenkasse
TS
Thomas Schmitt
Bekämpfung von Fehlverhalten/Compliance

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