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Verstöße gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor. 

Mögliche Hinweise können die VIACTIV Krankenkasse selbst, aber auch die Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherungen auf dem GKV-Markt betreffen, also Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Medizinproduktlieferanten, Krankenhäuser und Krankentransportunternehmen. Insbesondere an der Schnittstelle zwischen Vertragsarzt und weiteren Behandlern (z.B. Heilmittelerbringer) kann es Fehlanreize geben, so dass Patienten gelenkt werden. 

Spätestens wenn die freie Wahlmöglichkeit des Patienten zur weiteren Versorgung mit Heilmitteln (wie Physiotherapie), Hilfsmitteln (z.B. Rollator, Pflegehilfsmittel) oder Arzneimitteln (z.B. besonders teure Medikamente wie Hormonpräparate, biosimilars) eingeschränkt wird ist auch das Wettbewerbsrecht unzulässig eingeschränkt. Ggf. liegt dann auch Fehlverhalten im Gesundheitswesen vor.

Wenn Sie uns Hinweise über mögliche Interessenskonflikte geben wollen sind Sie hier in der passenden Kategorie!

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RH
Ralf Herrenbrück
Meldestellenbeauftragter der VIACTIV Krankenkasse

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